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Aktuelle Version vom 16. April 2019, 22:35 Uhr

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Nachricht im Original (Vitalzeichen)
Je nach den Gegebenheiten der Situation wird der Notarzt, anders als der Nichtgeübte, die Vitalzeichenkontrolle weniger in der ritualisierten Form (Bewußtsein, Atmung, Puls/Lebenszeichen) prüfen. Ein Patient, der sitzt und atmet oder ein Neugeborenes, das schreit ist selbstverständlich auch ohne das ritualisierte Vorgehen als vital zu bezeichnen. Damit ist die Vitalzeichenkontrolle erfolgt. Erhaltene Vitalzeichen lassen aber keine Schlüsse hinsichtlich der vitalen Bedrohung durch eine akute Erkrankung zu. So kann z.B. ein adaptierter Patient mit schwerer obstruktiver Atemwegserkrankung mit einem Blutdruck von 80mmHg systolisch und einer Sauerstoffsättigung von 35 mmHg durchaus erhaltene Vitalzeichen zeigen und sogar mit dem Notarzt sprechen. Die Vitalzeichenkontrolle findet daher nach den Richtlinien aller Notfallorganisationen permanent und bei jeder Änderung des klinischen Bildes sofort gezielt statt.
ÜbersetzungJe nach den Gegebenheiten der Situation wird der Notarzt, anders als der Nichtgeübte, die Vitalzeichenkontrolle weniger in der ritualisierten Form (Bewußtsein, Atmung, Puls/Lebenszeichen) prüfen. Ein Patient, der sitzt und atmet oder ein Neugeborenes, das schreit ist selbstverständlich auch ohne das ritualisierte Vorgehen als vital zu bezeichnen. Damit ist die Vitalzeichenkontrolle erfolgt. Erhaltene Vitalzeichen lassen aber keine Schlüsse hinsichtlich der vitalen Bedrohung durch eine akute Erkrankung zu. So kann z.B. ein adaptierter Patient mit schwerer obstruktiver Atemwegserkrankung mit einem Blutdruck von 80mmHg systolisch und einer Sauerstoffsättigung von 35 mmHg durchaus erhaltene Vitalzeichen zeigen und sogar mit dem Notarzt sprechen. Die Vitalzeichenkontrolle findet daher nach den Richtlinien aller Notfallorganisationen permanent und bei jeder Änderung des klinischen Bildes sofort gezielt statt.

Je nach den Gegebenheiten der Situation wird der Notarzt, anders als der Nichtgeübte, die Vitalzeichenkontrolle weniger in der ritualisierten Form (Bewußtsein, Atmung, Puls/Lebenszeichen) prüfen. Ein Patient, der sitzt und atmet oder ein Neugeborenes, das schreit ist selbstverständlich auch ohne das ritualisierte Vorgehen als vital zu bezeichnen. Damit ist die Vitalzeichenkontrolle erfolgt. Erhaltene Vitalzeichen lassen aber keine Schlüsse hinsichtlich der vitalen Bedrohung durch eine akute Erkrankung zu. So kann z.B. ein adaptierter Patient mit schwerer obstruktiver Atemwegserkrankung mit einem Blutdruck von 80mmHg systolisch und einer Sauerstoffsättigung von 35 mmHg durchaus erhaltene Vitalzeichen zeigen und sogar mit dem Notarzt sprechen. Die Vitalzeichenkontrolle findet daher nach den Richtlinien aller Notfallorganisationen permanent und bei jeder Änderung des klinischen Bildes sofort gezielt statt.