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Krankenversicherungsmodell: Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst einen ganz bestimmten Arzt, der im HMO-Center praktiziert, aufzusuchen. Dieser Arzt wird als Gatekeeper bezeichnet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle. Der HMO-Arzt erhält für die medizinische Versorgung der bei ihm eingeschriebenen Versicherten eine monatliche Pauschale ausbezahlt. Aus dieser werden alle Leistungen, welche die HMO-Versicherten intern bei ihm selbst oder extern bei Spezialärzten oder bei Spitalaufenthalten in Anspruch nehmen, bezahlt. | Krankenversicherungsmodell: Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst einen ganz bestimmten Arzt, der im HMO-Center praktiziert, aufzusuchen. Dieser Arzt wird als Gatekeeper bezeichnet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle. Der HMO-Arzt erhält für die medizinische Versorgung der bei ihm eingeschriebenen Versicherten eine monatliche Pauschale ausbezahlt. Aus dieser werden alle Leistungen, welche die HMO-Versicherten intern bei ihm selbst oder extern bei Spezialärzten oder bei Spitalaufenthalten in Anspruch nehmen, bezahlt. | ||
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Krankenversicherungsmodell: Der Versicherte verpflichtet sich, im Krankheitsfall immer zuerst einen ganz bestimmten Arzt, der im HMO-Center praktiziert, aufzusuchen. Dieser Arzt wird als Gatekeeper bezeichnet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Notfälle. Der HMO-Arzt erhält für die medizinische Versorgung der bei ihm eingeschriebenen Versicherten eine monatliche Pauschale ausbezahlt. Aus dieser werden alle Leistungen, welche die HMO-Versicherten intern bei ihm selbst oder extern bei Spezialärzten oder bei Spitalaufenthalten in Anspruch nehmen, bezahlt.