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Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Februar 2016, 18:30 Uhr

In den Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen wurde folgendes festgelegt:Ärzte in Klinik, Praxis und Forschung nehmen ohne entsprechenden Vertrag oder adäquate Gegenleistung von der Industrie keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen entgegen, die das Mass finanzieller unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen. Diese Richtlinie stützt sich einerseits auf Artikel 33 des Heilmittelgesetztes andererseits auf Artikel 38 der FMH Standesordnung.