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Durch das Anbringen des Zusatzes „sic“ oder „nicht substituieren“ oder Unterstreichen des Medikamentes oder Setzens eines Ausrufezeichens auf dem Rezept kann ein Arzt ausdrücklich das Originalpräparat verlangen. | Durch das Anbringen des Zusatzes „sic“ oder „nicht substituieren“ oder Unterstreichen des Medikamentes oder Setzens eines Ausrufezeichens auf dem Rezept kann ein Arzt ausdrücklich das Originalpräparat verlangen. | ||
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Durch das Anbringen des Zusatzes „sic“ oder „nicht substituieren“ oder Unterstreichen des Medikamentes oder Setzens eines Ausrufezeichens auf dem Rezept kann ein Arzt ausdrücklich das Originalpräparat verlangen.