Differenzierter Selbstbehalt

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Der differenzierte Selbstbehalt bedeutet, dass die Wahl des Originalpräparats für den Patienten mit höheren Kosten verbunden. Der Selbstbehalt für ein Originalpräparat beträgt 20% des Publikumspreises. Derjenige für das entsprechende Generikum nur 10%.