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In den Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen wurde folgendes festgelegt:Ärzte in Klinik, Praxis und Forschung nehmen ohne entsprechenden Vertrag oder adäquate Gegenleistung von der Industrie keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen entgegen, die das Mass finanzieller unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen. Diese Richtlinie stützt sich einerseits auf Artikel 33 des Heilmittelgesetztes andererseits auf Artikel 38 der FMH Standesordnung. | In den Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen wurde folgendes festgelegt:Ärzte in Klinik, Praxis und Forschung nehmen ohne entsprechenden Vertrag oder adäquate Gegenleistung von der Industrie keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen entgegen, die das Mass finanzieller unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen. Diese Richtlinie stützt sich einerseits auf Artikel 33 des Heilmittelgesetztes andererseits auf Artikel 38 der FMH Standesordnung. | ||
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In den Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen wurde folgendes festgelegt:Ärzte in Klinik, Praxis und Forschung nehmen ohne entsprechenden Vertrag oder adäquate Gegenleistung von der Industrie keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen entgegen, die das Mass finanzieller unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen. Diese Richtlinie stützt sich einerseits auf Artikel 33 des Heilmittelgesetztes andererseits auf Artikel 38 der FMH Standesordnung.