Array

Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen: Unterschied zwischen den Versionen

(Make text translatable.)
(Diese Seite wurde zum Übersetzen freigegeben)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
<languages />
 
<languages />
 
<translate>
 
<translate>
 +
<!--T:1-->
 
In den Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen wurde folgendes festgelegt:Ärzte in Klinik, Praxis und Forschung nehmen ohne entsprechenden Vertrag oder adäquate Gegenleistung von der Industrie keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen entgegen, die das Mass finanzieller unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen. Diese Richtlinie stützt sich einerseits auf Artikel 33 des Heilmittelgesetztes andererseits auf Artikel 38 der FMH Standesordnung.
 
In den Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen wurde folgendes festgelegt:Ärzte in Klinik, Praxis und Forschung nehmen ohne entsprechenden Vertrag oder adäquate Gegenleistung von der Industrie keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen entgegen, die das Mass finanzieller unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen. Diese Richtlinie stützt sich einerseits auf Artikel 33 des Heilmittelgesetztes andererseits auf Artikel 38 der FMH Standesordnung.
 
</translate>
 
</translate>

Aktuelle Version vom 16. April 2019, 22:20 Uhr

Sprachen:
Deutsch • ‎English

In den Richtlinien zur Annahme von Geld- und Naturalleistungen wurde folgendes festgelegt:Ärzte in Klinik, Praxis und Forschung nehmen ohne entsprechenden Vertrag oder adäquate Gegenleistung von der Industrie keine persönlichen Geld- oder Naturalleistungen entgegen, die das Mass finanzieller unbedeutender kleiner Anerkennungen übersteigen. Diese Richtlinie stützt sich einerseits auf Artikel 33 des Heilmittelgesetztes andererseits auf Artikel 38 der FMH Standesordnung.