EKG (im Notfall)

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Bei Bewußtlosen sollte, sobald ein EKG verfügbar ist, eine Ableitung des EKGs erfolgen. Initial wird mit den Paddels eines Defibrillators, später über Patientenkabel abgeleitet. Aus dem Paddel-EKG mit einer resultierenden Ableitung kann der Herzrhythmus und die Herzfrequenz bestimmt werden. Aus dem EKG mit Patientenkabel erhält man 3 Ableitekanäle, die nur annähernd den Ableitungen I-II-III der bipolaren Extremitätenableitung nach Einthofen des Standard-EKGs entsprechen und daher nicht wesentlich mehr Information bieten.

Mit den so gewonnenen EKG-Streifen ist in der Regel keine Infarktdiagnostik möglich. Es wird in den letzten Jahren zunehmend mit 12-Kanal-EKG-Ableitungen im Rettungsdienst gearbeitet, was eine Infarktdiagnostik verbessert. Hier ist allerdings anzumerken, dass die Infarktdiagnostik nicht durch die verbesserte EKG-Ableitung, sondern nur durch gleichzeitig verbesserte Kenntnisse in der EKG-Interpretation am Notfallort die Infarktdiagnostik durch die 12-Kanal-Ableitung verbessert werden kann. Bei geringer Erfahrung des Notarztes in der EKG-Auswertung verzögert die Anlage eines 12-Kanal-EKGs in der Regel den Therapie- und Diagnoseablauf unter Umständen ohne zusätzlichen Informationsgewinn. In USA wird ein 12-Kanal-EKG nur durch den Kardiologen, dem dieses EKG per Fax übermittelt wird, ausgewertet.