Vitalzeichen

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Die Vitalzeichenkontrolle beginnt bereits beim ersten Blickkontakt mit dem Patienten und dem damit verbundenen Erfassen der Lebenszeichen und ist Bestandteil des sich Übersichtverschaffens in der Notfallsituation. Die Vitalzeichenkontrolle ist die erste diagnostische Maßnahme in jeder Notfallsituation und findet permanent, z.B. durch Konversation mit dem Patienten statt.

Bei leblosen Patienten ohne spontane Lautäußerung wird gezielt der im Notarztdienst übliche „Diagnostische Block“ nach ERC-Richtlinien: Bewußtsein – Atmung – Puls oder Lebenszeichen? abgearbeitet.

Je nach den Gegebenheiten der Situation wird der Notarzt, anders als der Nichtgeübte, die Vitalzeichenkontrolle weniger in der ritualisierten Form (Bewußtsein, Atmung, Puls/Lebenszeichen) prüfen. Ein Patient, der sitzt und atmet oder ein Neugeborenes, das schreit ist selbstverständlich auch ohne das ritualisierte Vorgehen als vital zu bezeichnen. Damit ist die Vitalzeichenkontrolle erfolgt. Erhaltene Vitalzeichen lassen aber keine Schlüsse hinsichtlich der vitalen Bedrohung durch eine akute Erkrankung zu. So kann z.B. ein adaptierter Patient mit schwerer obstruktiver Atemwegserkrankung mit einem Blutdruck von 80mmHg systolisch und einer Sauerstoffsättigung von 35 mmHg durchaus erhaltene Vitalzeichen zeigen und sogar mit dem Notarzt sprechen. Die Vitalzeichenkontrolle findet daher nach den Richtlinien aller Notfallorganisationen permanent und bei jeder Änderung des klinischen Bildes sofort gezielt statt.