Obwohl Dickdarm und Mastdarm sehr wohl eine Funktion im Verdauungstrakt übernehmen, sind sie keine lebenswichtigen Organe. In Fällen von Darmkrebs, wo Teile des Dickdarmes operativ entfernt werden müssen, übernimmt der verbleibende Dickdarmanteil die Aufgabe, ohne dass für den Patienten dadurch ein wesentlicher Nachteil entsteht. Selbst in den Fällen, in denen der gesamte Dick- und Mastdarm entfernt werden muss, ist dies für den Patienten kein gesundheitsgefährdender Zustand. Der Stuhlgang wird dadurch flüssiger und häufiger, da die Eindick- und Speicherfunktion des Dickdarms wegfällt